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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 72 von 181

K erhält gegen B einen Titel (Urteil). K tritt die Forderung gegen B an Z ab. Z ermächtigt den K die Zwangsvollsreckung zu betreiben. K erhebt Vollstreckungsabwehrklage wegen Erlöschung durch Abtretung. Wird K erfolgreich sein?

Ja, eine "isolierte Vollstreckungsstandschaft" ist unzulässig (BGH).

Die Zwangsvollstreckung ist ein rein formales Verfahren.

Gem. § 727 ZPO kann Rechtsnachfolge erteilt werden. Voraussetzung des § 727 ZPO liegen aber ohne gleichzeitige Übertragung des titulierten Anspruchs nicht vor.

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