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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 168 von 181

Gegen einen Prozessvergleich möchte der Schuldner Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO erheben. Wann ist ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben?

  • nur dann, wenn es um Auslegungsfragen oder Unwirksamkeiten ex nunc geht
  • bei ex tunc Wirkung, wie Anfechtung, ist das alte Verfahren fortzusetzen
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