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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 128 von 181
Was ist unter der sogenannten "sekundären Darlegungslast" zu verstehen und was für Fälle gibt es?
- Darlegungslast liegt grds. bei der Partei, die auch die Beweislast trägt
- Die Rspr. hat jedoch für eine Reihe von Konstellationen eine so genannte sekundäre Darlegungslast entwickelt: führt dazu, dass der Gegner den Vortrag der beweisbelasteten Partei nicht einfach bestreiten darf, sondern iRd ihm Zumutbaren gehalten ist, die für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände darzulegen.
- wenn der beweisbelasteten Partei näherer Vortrag nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen.
- typischer Weise bei negativen Tatsachen, in denen der Eintritt einer positiven Rechtsfolge davon abhängt, dass ein bestimmter Umstand nicht gegeben ist
- zBsp bei § 812 BGB ohne Rechtsgrund, somit muss der Beklagte substantiiert darlegen, aus welchem Rechtsgrund er etwas behalten darf
- innere Tatsachen
- Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten, derjenige, der die Pflichten hat, muss erläutern, wie er diesen nachgekommen ist
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

