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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 51 von 181

Wann liegt ein unverschuldetes Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung vor, § 337 ZPO?

  • erheblicher Verhinderungsgrund:
    - Gericht hat über PKH Antrag noch nicht entschieden
    - Urlaub
    - Krankheit
  • wenn man nicht verhandlungs- oder reisefähig ist
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