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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 71 von 181
Erkläre den Prozessvergleich! Welche Rechtsfolge hat die Unwirksamkeit nur eines Vergleichteils?
- Doppelnatur: materiell-rechtlicher Vergleich + Prozessvergleich mit prozessbeendender Wirkung
- Prozessvergleich immer wirksam, wenn materiiell-rechtliche Unwirksamkeit
- prozessrechtliche Unwirksamkeit führt nicht ohne weiteres zur materiell-rechtlichen Unwirksamkeit; kann nach dem mutmaßlichen Parteiwillen auch weiterhin außergerichtlich gültig sein
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

