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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 71 von 181

Erkläre den Prozessvergleich! Welche Rechtsfolge hat die Unwirksamkeit nur eines Vergleichteils?

  • Doppelnatur: materiell-rechtlicher Vergleich + Prozessvergleich mit prozessbeendender Wirkung
  • Prozessvergleich immer wirksam, wenn materiiell-rechtliche Unwirksamkeit
  • prozessrechtliche Unwirksamkeit führt nicht ohne weiteres zur materiell-rechtlichen Unwirksamkeit; kann nach dem mutmaßlichen Parteiwillen auch weiterhin außergerichtlich gültig sein
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