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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 103 von 181

Ist die Einwendung des erfüllten Vertrages präkludiert? Warum? Fall: In Unkenntnis des Schuldner hat dessen Großvater einen tag vor der mündlichen Verhandlung die Forderung beglichen. Vollstreckungsgegenklage?

Einwendung (+)

nach § 767 Abs. 2 aber präkludiert

Einwendungen müssen nach Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sein

objektiv unmöglich die Einwendung vorher geltend zu machen

subjektive Kenntnis bzw Unkenntnis ist irrelevant

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