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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 112 von 181

Warum genügt bei dem gewillkürten Parteibeitritt in 2. Instanz die Sachdienlichkeit alleine nicht, sondern einen Zustimmung muss vorliegen? Bsp: Kläger geht gegen 1 und 2 vor und verliert. In der Berufung möchte K die Klage gegen 3 erweitern.

Da dem neuen Beklagten ansonsten eine Instanz verloren geht.

Ausnahme: Verweigerung wäre rechtsmissbräuchlich.

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