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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 66 von 181

Die Einspruchsfrist beginnt bei einem erlassenen VU nach § 339 Abs. 1 ZPO "ab Zustellung". Welcher Zustellungstag gilt, bei unterschiedlichen Zustellungstagen? Warum?

Tag der letzten Zustellung gilt.

Die Zustellung ersetzt die Verkündung und muss damit beiden zugehen; vgl. § 310 Abs. 3 ZPO.

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