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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 149 von 181

Nach Klageerhebung erhebt die Beklagtenseite Widerklage. Die Klage wird zurück genommen. Was passiert mit der Widerklage?

Nach rechtswirksamer Erhebung der WK verselbständigt sich diese. Rechtshängigkeit und Gerichtsstand der WK dauern fort.

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