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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 110 von 181

Wie lautet der Obersatz für die Begründetheit der Vollstreckungsabwehrklage?

Die Vollstreckungsabwehrklage ist begründet, wenn sie statthaft ist, Kläger und Beklagter sachbefugt sind, Einwendungen vorliegen udn diese nicht präkludiert sind.

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