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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 73 von 181
Was sind Besonderheiten beim Aufbai zur Streithilfe, §§ 64 ff ZPO
- Rubrum:
-Kläger
- Nebenintervenient (wenn diesem beigetreeten) - Tenor:
a) -zur Hauptsache keine Erwähnung
- Nur der Kläger kann Leistung verlangen, der Bekl. verurteilt werden
b) - Kosten nach § 101 ZPO = RA des NI
- trägt der NI selbst, wenn die unterstütze Partei unterliegt oder gegeneinander aufgehoben
- trägt der Bekl., wenn gewinnt - Tatbestand
- falls Unterschiede im Vorbringen von Partei und Streithelfer: gesonderte Darstellung
- Beitritt als Prozessgeschichte: "Der Streithelfer, der dem Kl aufgrund dessen Streitverkündung vom ., dem Streithelfer zugestellt am ., beigetreten ist, behauptet .
- bestreitet nur der Gegner den Vortrag des NI, so wird der Vortrag der zu unterstützenden Partei zugerechnet und in diesem streitigen Teil erfasst
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

