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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 73 von 181

Was sind Besonderheiten beim Aufbai zur Streithilfe, §§ 64 ff ZPO

  1. Rubrum:
    -Kläger
    - Nebenintervenient (wenn diesem beigetreeten)
  2. Tenor:
    a) -zur Hauptsache keine Erwähnung
    - Nur der Kläger kann Leistung verlangen, der Bekl. verurteilt werden
    b) - Kosten nach § 101 ZPO = RA des NI 
    - trägt der NI selbst, wenn die unterstütze Partei unterliegt oder gegeneinander aufgehoben
    - trägt der Bekl., wenn gewinnt
  3. Tatbestand
    - falls Unterschiede im Vorbringen von Partei und Streithelfer: gesonderte Darstellung
    - Beitritt als Prozessgeschichte: "Der Streithelfer, der dem Kl aufgrund dessen Streitverkündung vom ., dem Streithelfer zugestellt am ., beigetreten ist, behauptet .
    - bestreitet nur der Gegner den Vortrag des NI, so wird der Vortrag der zu unterstützenden Partei zugerechnet und in diesem streitigen Teil erfasst
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