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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 126 von 181

Können Kinder als Parteien auftreten und vernommen werden?

  • Partei: vertreten durch die gesetzlichen Vertreter, § 50 Abs. 1 ZPO iVm § 1626BGB
  • Bei Minderjährigen unter 16 Jahren sind die Eltern als Partei zu hören und das Kind als Zeuge, § 455 Abs. 1 ZPO 
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