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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 1 von 181
Fall: Der Gerichtsvollzieher pfändet für eine Forderung des C bei A ein Motorrad. Dieses steht jedoch im Eigentum des B. B erfährt hiervon erst nach der Versteigerung an D. Wie kann B sich wehren bzw welche Wege stehen ihm gegen den Vollstreckungsschuldner A offen?
- Drittwiderspruchsklage (-) mangels Rechtsschutzbedürfnis, da Zwangsvollstreckung schon beendet
- verlängerte Drittwiderspruchsklage: materiell-rechtliche Ansprüche
- erst dann gegeben, wenn der Erlös der Versteigerung den Wert der Sache nicht erreicht, zBsp: Motorradwert = 10.000€, Erlös = 8.000€. Den Erlös kann er Dritte vom Vollstreckungsgläubiger aus § 812 I. 1 Alt. 2 BGB heruasverlangen
- Ansprüche des Volsltreckungsschuldner iHv 2.000€?
Nebenpflichverletzung aus § 241 Abs. 2 BGB aus dem zwischen Schuldner und Dritten bestehenden Vertrag, zBsp Leihe des Motorrads; Anspruch aus §§ 280 I.2, 241 II BGB sowie § 823 I BGB
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

