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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 181 von 181
Bestreitet der Beklagte im Verfahren nicht, so gilt dies als unstreitig und damit als zugestanden. Wie ist dies im Vollstreckungsrecht?
§ 138 Abs. 3 ZPO gilt in der Zwangsvollstreckung nicht.
Alles, worauf nicht reagiert wird, ist als bestritten anzusehen.
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

