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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 33 von 181

Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?

  1. sofortiges Anerkenntnis
    - § 93 ZPO
    - nur, wenn kein Grund zur Klageerhebung gegeben wurde
    - Kosten trägt der Kläger
  2. Versäumnisurteil
    - § 330 ZPO
    - Gerichtsgebühr bleibt 3,0
    - Klägeranwalt: Verfahrensgebühr 1,3 und Terminsgebühr 0,5
    - Beklagtenanwalt: Verfahrensgebühr 0,8
  3. Anerkenntnisurteil
    - § 307 ZPO
    - Gerichtsgebühr 1,0
    - Anwälte: Verfahrensgebühr 1,3 und Terminsgebühr 1,2
  4. außergerichtliche Bitte, Klage unter Zahlung zurück zu nehmen
    - Gerichtsgebühr: 1,0
    - Anwälte: Verfahrensgebühr 1,3 und Terminsgebühr 1,2
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