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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 33 von 181
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?
- sofortiges Anerkenntnis
- § 93 ZPO
- nur, wenn kein Grund zur Klageerhebung gegeben wurde
- Kosten trägt der Kläger - Versäumnisurteil
- § 330 ZPO
- Gerichtsgebühr bleibt 3,0
- Klägeranwalt: Verfahrensgebühr 1,3 und Terminsgebühr 0,5
- Beklagtenanwalt: Verfahrensgebühr 0,8 - Anerkenntnisurteil
- § 307 ZPO
- Gerichtsgebühr 1,0
- Anwälte: Verfahrensgebühr 1,3 und Terminsgebühr 1,2 - außergerichtliche Bitte, Klage unter Zahlung zurück zu nehmen
- Gerichtsgebühr: 1,0
- Anwälte: Verfahrensgebühr 1,3 und Terminsgebühr 1,2
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

