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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 92 von 181

Welche Besonderheit besteht bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit der Vollstreckungsgegenklage?

Das Urteil ist wegen § 775 Nr. 1 ZPO ohne jede Einschränkung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. § 709 S. 2 ZPO ist nicht anzuwenden!

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