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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 22 von 181

Thema: Zwangsvollstreckung, Fall: Der Vermieter hat gegen den Mieter einen Mietanspruch in Höhe von 10.000 €. M hat bei der Bank B einen Kredit aufgenommen und den Super HD Fernseher zur Sicherheit übereignet. Die B pfändet beim Mieter seinen zweiten großen Super HD Fernseher im Wert von 5000€. Wie kann der Vermieter gegen die Pfändung vorgehen.

  • Statthafter Rechtsbehelf? Muss immer abgegrenzt werden:
  • § 767 ZPO Vollstreckungsgegenklage scheidet aus, da sich der Schuldner nur gegen die Vollstreckung des Gläubigers wehren kann
  • § 766 ZPO Erinnerung (-), nicht ersichtlich, dass die ZVR fehlerhaft betrieben wurde
  • § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage (-), hM, dass besitzlose Pfandrechte keine die Veräußerung hindernde Rechte sind
  • § 805 ZPO Klage auf vorzugsweise Befriedigung (+); (allerdings kann hiermit nicht gegen die Zwangsvollstreckung an sich vorgegangen werden)
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