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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 133 von 181

Ist die einseitige Erledigtenerklärung eine Klageänderung?

nach § 264 Nr. 2 ZPO eine privilegierte Klageänderung, nunmehr Feststellung, dass der Rechtsstreit erledigt ist.

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