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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 4 von 181

K verklagt B auf Zahlung. N tritt der K als Streithelferin bei. Am Tag der mündlichen Verhandlung erscheint K nicht. Die B stellt einen Antrag auf VU. Die N beantragt die Verurteilung der B gemäß Klageschrift. Ergeht nun ein VU?

  • VU §§ 330 ff. ZPO
  • Klage zulässig (+)
  • Antrag (+)
  • Säumnis? = (hM) = Überwindung der Säumnis durch Verhandeln des Streithelfers
  • Grund = N wäre sonst machtlos hinsichtlich des Verhaltens der K; die Hauptpartei könne so die Rechtsstellung der Streithelferin allein durch Passivität aushöhlen
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