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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 4 von 181
K verklagt B auf Zahlung. N tritt der K als Streithelferin bei. Am Tag der mündlichen Verhandlung erscheint K nicht. Die B stellt einen Antrag auf VU. Die N beantragt die Verurteilung der B gemäß Klageschrift. Ergeht nun ein VU?
- VU §§ 330 ff. ZPO
- Klage zulässig (+)
- Antrag (+)
- Säumnis? = (hM) = Überwindung der Säumnis durch Verhandeln des Streithelfers
- Grund = N wäre sonst machtlos hinsichtlich des Verhaltens der K; die Hauptpartei könne so die Rechtsstellung der Streithelferin allein durch Passivität aushöhlen
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

