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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 30 von 181

Fall: Der Mandant hat ein Haus gebaut, an dem zwei Handwerker gearbeitet haben. Das Haus ist mangelhaft. Einer von beiden hat mangelhaft gearbeitet. Der M weiß nicht, wer. Beide Handwerker schieben die Schuld jeweils auf den anderen. Wie sollte reagiert werden?

  • beide Handwerker sollten zur Leistung aufgefordert und damit in Verzug gesetzt werden
  • ein Handwerker muss danach verklagt werden und dem anderen der Streit verkündet werden
  • werden beide gleichzeitig verklagt, dann verliert man einen und hat die Kostentragungslast, so hat man ein 50% Chance, dass man den Verursacher verklagt hat
  • erklärt man den Streit nicht, dann wirken die Feststellungen des Verfahrens nicht gegen den zweiten Handwerker und es kann sein, dass das andere Gericht, auch den Handwerker nicht als Schädiger ansieht, sodass man in keinem Prozess gewonnen hat
  • Kosten des ersten Prozesses sind aufgrund der Nichtleistung entstanden uns demnach Verzugsschaden und müssen vom anderen beglichen werden
  • zudem wird die Verjährung nach § 204 Nr. 6 BGB gehemmt
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