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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 13 von 181

Was macht der Anwalt, wenn Sie nach dem Urteil feststellen, dass der Tatbestand Fehler enthält?

  • § 320 Abs. 1 ZPO
  • Antrag auf Tatbestandberichtigung
  • zweiwöchige Frist
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