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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 139 von 181

Was sind die Vorteile der Streitverkündung?

  • § 72 ff ZPO
  • Interventionswirkung, §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO: im Falle eines Folgeprozesses gelten die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des Urteils ggü dem STreitverkündeten
  • Verjährungshemmung, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB
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