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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 153 von 181

Was ist unter "gewillkürter Prozessstandschaft" zu verstehen und wann ist diese zulässig?

Geltendmachung fremden Rechts, einer Forderung, die abgetreten wurde.

  • Ermächtigung durch den Rechtsinhaber
  • eigenes schutzwürdiges Interesse an der Geltendmachung der Forderung (Drittschadensliquidation, Sicherungsübereignung)
  • Geltendmachung darf nicht rechtsmissbräuchlich sein
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