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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 18 von 181

Was bedeutet "Verstrickung der Pfandsache" im Zwangsvollstreckungsrecht und welche Folgen hat eine Verstrickung?

  • Verstrickung = staatliche Beschlagnahme der Sache zum Zwecke der Zwangsvollstreckung
  • durch sie entsteht ein öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis über die gepfändete Sache
  • Folgen:
    - staatliches Veräußerungsverbot für dem Schuldner nach §§ 135, 136 BGB
    - Pfändungspfandrecht: gibt dem Gl einen absoluten Schutz gegen Einwirkungen auf die gepfändete Sache
    - Strafbarkeit des Verstrickungsbruchs nach § 136 StGB
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