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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 177 von 181

Was ist eine einfache Streitgenossenschaft?

Sie liegt gem. §§ 59, 60 ZPO vor, wenn eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die gegen die Streitgenossen erhobenen Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen. Dieser innere Zusammenhang liegt vor, wenn die Ansprüche aus demselben Lebenssachverhalt oder aus demselben Rechtsverhältnis resultieren.

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