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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 119 von 181
Tenor: Gegen den Beklagten ergeht ein VU. Die Einspruchsfrist ist verstrichen, der B stellt einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag und obsiegt.
1. Dem Beklagten wird Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist gewährt. Das VU vom . wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Wiedereinsetzung und die Kosten seiner Säumnis zu tragen. Im Übrigen hat der Kläger die Kosten zu tragen.
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

