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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 172 von 181

Welche Klage kann erhoben werden, wenn der Schuldner der Meinung ist, dass der Vollstreckungstitel unwirksam ist, weil dieser zum Beispiel nicht bestimmt genug sei?

1. § 732 ZPO Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel

  • nicht anwendbar, da keine Einwendung
  • zudem soll die Vollstreckungsfähigkeit des Titels beseitigt werden, wie bei § 767 ZPO

2. § 766 ZPO Erinnerung

  • nicht die Art und Weise der Vollstreckung, sondern die Vollstreckungsfähigkeit wird angegriffen

3. § 767 ZPO analog Vollstreckungsgegenklage (Titelgegenklage)

  • nicht die Art und Weise der Vollstreckung, sondern die Vollstreckungsfähigkeit wird angegriffen
  • Titel ist materiell rechtswidrig und damit nicht vollstreckbar
  • Folge: Gläubiger muss erneut auf Leistung klagen
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