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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 50 von 181

Kläger reicht Stufenklage ein: 1. Auskunft, 2. Zahlung. Die Auskunft ergibt, dass kein Geld vorhanden ist Der Kläger erklärt den Rechtsstreit insgesamt für erledigt. Der Beklagte schließt sich dem nicht an. Was macht die Rechtsprechung?

  • Erledigung des Auskunftsanspruchs kann nicht festgestellt werden, weil nur Hilfsmittel
  • Erledigung der Zahlung auch nicht, weil von Anfang an unbegründet
  • Feststellung, dass der Beklagte verpflichtet sei, die Kosten des RS zu tragen, da er mit der Auskunft in Verzug war und infolge des Verzuges sind Kosten entstanden
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