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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 111 von 181
Was bedeutet Konnexität im Rahmen der Widerklage nach § 33 ZPO?
Vorliegen eines die beiden Ansprüche - Klage und WK - verbindenen einheitlichen Lebenssachverhalt, also eine Tatsache muss anspruchsbegründend sowohl für die Klage als auch WK sein
oder
Zusammenhang der WK mit den gegenüber der Klage geltend gemachten Verteidigungsmitteln, Konnexität nicht erforderlich
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

