Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 17 von 181

Warum erhöht sich der Gebührenstreitwert bei einer Primäraufrechnung nach § 45 GKG nicht, wohingegen dies bei einer Hilfsaufrechnung der Fall ist, wenn über diese entschieden wird, § 45 Abs. 3 GKG?

  • Primäraufrechnungen von § 45 GKG nicht erfasst
  • streiten, ob die unstreitige Forderung des Klägers durch die unbedingte Aufrechnung des Beklagten erloschen ist
  • bei der Hildsaufrechnung wird darüber gestritten, ob die Hauptforderung besteht und wenn ja, ob diese durch Aufrechnung erloschen ist (Mehraufwand, da zwei Stufen)
Reihenfolge speichern