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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 160 von 181
Wer trägt die Beweislast? Fall: Kläger begehrt die Zahlung aus Darlehensvertrag. Der Beklagte sagt, es handelte sich um eine Schenkung. Wie ist zu entscheiden?
Der Kläger begehrt eine Zahlung aus § 488 Abs. 1 BGB. Also muss er auch beweisen, dass ein Darlehensvertrag geschlossen wurde.
BGH: Anscheinsbeweise, also tatsächliche Vermutungen für einen mündlichen Darlehensvertrag sind ausreichend; je größer das Darlehen und desto geringer das Näheverhältnis desto eher wird bei Anscheinsbeweis ein Darlehen angenommen.
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

