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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 56 von 181

Wann ist eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO zulässig?

  • Anfangswahrscheinlichkeit muss bestehen
  • Ausräumung von Restzweifeln muss zu erwarten sein
  • stehen sich Parteibehauptungen gänzlich beweislos gegenüber, ist für § 448 ZPO kein Platz
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