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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 57 von 181
Ist ein Bestreiten mit Nichtwissen möglich?
- ja, gem. § 138 Abs. 4 ZPO
- wenn es sich um Tatsachen handelt, die weder eigene Handlung noch Gegenstand eigener Wahrnehmungen gewesen sind
- alles erforderliche Getan hat, um andererseits Informationen zu beschaffen
- Partei nicht darlegungs- und beweislastpflichtig ist
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

