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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 57 von 181

Ist ein Bestreiten mit Nichtwissen möglich?

  • ja, gem. § 138 Abs. 4 ZPO
  • wenn es sich um Tatsachen handelt, die weder eigene Handlung noch Gegenstand eigener Wahrnehmungen gewesen sind
  • alles erforderliche Getan hat, um andererseits Informationen zu beschaffen
  • Partei nicht darlegungs- und beweislastpflichtig ist
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