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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 127 von 181

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird in der Klage nicht angegeben. Ist die Klage bestimmt genug?

Bestimmtheitsgrundsatz nach § 253 Abs. 2 ZPO

Unfallfolgen und Bemessungsfolgen müssen dargelegt werden

Gericht schätzt das Schmerzensgeld dann gem. § 287 ZPO

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