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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 124 von 181
Ist eine übereinstimmende Erledigungserklärung gegeben? Parteien erscheinen zur mündlichen Verhandlung. Kläger erklärt die Erledigung. Beklagte stellt keine Anträge und äußert sich zur Erledigung nicht.
Auslegung des Schweigens des Beklagten als Zustimmung (BGH)
Grund: Prozessökonomie
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

