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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 124 von 181

Ist eine übereinstimmende Erledigungserklärung gegeben? Parteien erscheinen zur mündlichen Verhandlung. Kläger erklärt die Erledigung. Beklagte stellt keine Anträge und äußert sich zur Erledigung nicht.

Auslegung des Schweigens des Beklagten als Zustimmung (BGH)

Grund: Prozessökonomie

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