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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 123 von 181
Was ist der Unterschied zwischen Streithilfe und Streitverkündung?
Streithilfe, §§ 64 ff. = Intervent will eine Partei aus eigenem Interesse unterstützen
Streitverkündung, §§ 72 ff. = Partei, die für den Fall der ungünstigen Ausgangs einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten glaubt, kann diesem den Streit verkünden
= förmliche Benachrichtigung des Dritten vom Schweben eines anhängigen Verfahrens
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

