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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 105 von 181
Kläger = Negativfeststellungsklage. Beklagter = positive Feststellungswiderklage. Wie ist die Rechtslage?
Feststellungsinteresse für die pos. FWK gegeben, nur diese hemmt die Verjährung, vgl. § 240 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Feststellungsinteresse für die negative FK entfällt - Erledigungserklärung angebracht
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

