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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 95 von 181
Was sind die Besonderheiten des Rubrums und Tenors im einstweiligen Rechtsschutz?
- In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
- Verfügungskläger/ Verfügungsbeklagter
- Anwälte sind Verfahrensbevollmächtigte
- Tenor: Kosten des Verfahrens
- Tenor: Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit nur, wenn durch Urteil zurück gewiesen wurde, § 706 Nr. 6 ZPO
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

