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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 95 von 181

Was sind die Besonderheiten des Rubrums und Tenors im einstweiligen Rechtsschutz?

  • In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
  • Verfügungskläger/ Verfügungsbeklagter
  • Anwälte sind Verfahrensbevollmächtigte
  • Tenor: Kosten des Verfahrens
  • Tenor: Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit nur, wenn durch Urteil zurück gewiesen wurde, § 706 Nr. 6 ZPO
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