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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 178 von 181

Ist eine Drittwiderklage zulässig?

  1. Eine streitgenössische (oder normale) Drittwiderklage ist immer zulässig, wenn also Wiederklage gegen den Kläger erhoben wird und der selbe Anspruch gegen einen Dritten erhoben wird.
  2. Die isolierte Drittwiderklage ist grundsätzlich unzulässig. Von dem Grundsatz kann nach BGH Rechtsprechung abgewichen werden, wenn der Dritte kein schutzwürdiges Interesse hat, nicht in den Prozess hineingezogen zu werden, enge tatsächliche und rechtliche Verknüpfung und gegen Zedenten.
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