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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 43 von 181

Was ist grundsätzlich vor einer streitigen mündlichen Verhandlung durchzuführen?

  • obligatorische Güteverhandlung, § 278 Abs. 2 ZPO
  • Hiernach soll jeder Richter die gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte durch Abschluss eines Vergleichs unterstützen
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