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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 3 von 181

Fall: Der Gerichtsvollzieher pfändet für eine Forderung des C bei A ein Motorrad. Dieses steht jedoch im Eigentum des B. B erfährt hiervon erst nach der Versteigerung an D. Wie kann B sich wehren bzw welche Wege stehen ihm gegen den Erwerber D offen?

  • Drittwiderspruchsklage § 771 ZPO (-) mangels Rechtsschutzbedürfnisses, da die Zwangsvollstreckung schon beendet ist
  • verlängerte Drittwiderspruchsklage: materiell rechtliche Ansprüche
  • Ansprüche gegen den Erwerber (D):
    § 985 (-) D ist Eigentümer geworden
    § 1007 (-) D ist Eigentümer geworden
    §§ 861, 869 (-) Gerichtsvollzieher ist hoheitlich befugt
    GoA (-) k. Fremdgeschäftsführungswille
    § 816 (-) Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung fallen nicht hierunter
    § 812 (-) Zuschlag im Wege der Versteigerung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag
    § 826 (-/+) regelmäßig nicht sittenwidrig, außer der Erwerber weiß um die Schuldnerfremdheit und mit bedingtem Schädigungsvorsatz erwirbt
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