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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 3 von 181
Fall: Der Gerichtsvollzieher pfändet für eine Forderung des C bei A ein Motorrad. Dieses steht jedoch im Eigentum des B. B erfährt hiervon erst nach der Versteigerung an D. Wie kann B sich wehren bzw welche Wege stehen ihm gegen den Erwerber D offen?
- Drittwiderspruchsklage § 771 ZPO (-) mangels Rechtsschutzbedürfnisses, da die Zwangsvollstreckung schon beendet ist
- verlängerte Drittwiderspruchsklage: materiell rechtliche Ansprüche
- Ansprüche gegen den Erwerber (D):
§ 985 (-) D ist Eigentümer geworden
§ 1007 (-) D ist Eigentümer geworden
§§ 861, 869 (-) Gerichtsvollzieher ist hoheitlich befugt
GoA (-) k. Fremdgeschäftsführungswille
§ 816 (-) Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung fallen nicht hierunter
§ 812 (-) Zuschlag im Wege der Versteigerung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag
§ 826 (-/+) regelmäßig nicht sittenwidrig, außer der Erwerber weiß um die Schuldnerfremdheit und mit bedingtem Schädigungsvorsatz erwirbt
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

