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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 45 von 181

Tenor: Es ergeht ein VU. Hiergegen wird Einspruch eingelegt. Die Einspruchsfrist ist jedoch abgelaufen und der Einspruch deswegen unzulässig.

1. Der Einspruch des gegen das VU vom wird als unzulässig verworfen.

2. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, § 708 Nr. 3 ZPO.

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